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Sanierungsgeschäftsführung

Generalhandlungsbevollmächtigter als CRO

Aktiv handelnde Expertise während der Zeit des Sanierungs­verfahrens

WARUM EIN CRO?

Für die Zeit des Verfahrens ändert sich die Rolle des Unternehmers/Geschäftsführers.

Er optimiert nicht mehr das Ergebnis für die Gesellschafter und / oder sich selbst, sondern er hat die Aufgabe, das maximale Ergeb­nis für die Gläubiger des Unternehmens zu erzielen. Hierbei sind eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die dem bisherigen Management in nahezu allen Fällen absolut fremd sind.​

Außerdem muss der Geschäftsführer sicherstellen, dass er alle Verfahrensregeln beachtet.

Ein Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Regularien kann leicht dazu führen, dass das Verfahren in Eigenverwaltung aufgehoben und ein regulärer Insolvenzverwalter eingesetzt wird.

Das führt in der Regel zur Zerschlagung des Unternehmens, dem Verlust der Arbeitsplätze, in jedem Fall aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum endgültigen Kontrollverlust des Unternehmers über sein Unternehmen.

Die richtige Wahl!

Es hat sich in der Praxis außerordentlich gut bewährt, für die Dauer des Verfahrens einen unserer Experten als Genralhandlungsbevollmächtigten (CRO) einzusetzen, der alle Verfahrensanforderungen aus dem Effeff beherrscht und so sicherstellen kann, dass die Sanierung schnellstmöglich und in gesichertem Rahmen durchgeführt und abgeschlossen werden kann.

Gleichzeitig ermöglicht ein zusätzliches neues Gesicht in der Geschäfts­leitung auch vielfältige Möglichkeiten, um bei kritischen Kunden, Lieferanten und Banken neues Vertrauen in

die Zukunft des Unternehmens und das bislang immer noch weithin unbekannte Verfahren zu generieren, während die weiterhin vollumfängliche Vertretung des Unternehmens durch Sie gegenüber wohlge­sonn­enen Partnern alle bestehenden und zum Überleben des Unterneh­mens zwingend notwendigen Strukturen auch für die Zukunft sichert.

Bei Wahl unserer Experten als CRO können Sie sicher sein, dass diese nach erfolgreichem Anschluss des Verfahrens Ihr Unternehmen wieder verlassen und Ihnen nicht Ihre angestammte Position streitig machen.