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Außergerichtliche
Sanierung: Bedeutung,
Ablauf, Erfahrungen

Außer­gericht­liche Sanierung

Es ist fünf vor zwölf - handeln,
bevor die Krise amtlich wird.

Warum handeln?

Oft finden sich Unternehmen in Krisensituationen, die drohen, existenzbedrohend zu werden.

​Die Gründe sind vielfältig:

  • Streit im Kreis der Gesellschafter
  • Konflikte mit Kunden
  • Auseinandersetzungen mit Lieferanten
  • Probleme mit Banken oder öffentlichen Stellen
  • uvm.

In all diesen Fällen ist zwingend eine Beilegung der Konflikte erforderlich, um das Abrutschen in eine Insolvenz und damit eine Zerschlagung oder bestenfalls eine gerichtliche Sanierung zu vermeiden.

Mandatieren Sie einfach die UKMC – Die Unternehmer-Retter.

Was wir tun

In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, durch geeignete Verhandlungsstrategien mit den Partnern tatsächliche Verständigungen zu erreichen, die es ermöglichen, schnell zu einem substantiellen Ergebnis zu kommen, das den gegenseitigen Bedürfnissen bestmöglich entspricht und gleichzeitig eine maximale Diskretion in der Öffentlichkeit sicherstellt.

​Selbstverständlich bringen wir den gesamten Baukasten der leistungs- und betriebswirtschaftlichen Optimierung in den Prozess ein und erzielen typischerweise Kompromisslösungen, die für alle Beteiligten eine wirtschaftlich tragfähige Basis für eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit bilden.

Häufig ist es aber auch so, dass die Probleme nicht nur betriebswirtschaftlicher, sondern auch zwischenmenschlicher Natur sind.

Solange diese Probleme im Untergrund schwelen, ist eine leistungs- und betriebswirtschaftliche Sanierung oft nicht möglich.

Für solche Fälle haben wir ausgewiesene Experten für systemisches Businesscoaching, Mentoring und Mediation an Bord, die zu den europaweit Besten ihres Faches gehören.

Es ist immer wieder faszinierend, wie sich auch verfahrenste Situationen in kurzer Zeit auflösen, wenn die Protagonisten von einem mit allen verfügbaren professionellen Werkzeugen ausgestatteten Experten durch einen strukturierten Prozess zur Beilegung der zugrundeliegenden Streitigkeiten geführt werden.