| Nahezu alle großen Unternehmen sind schon seit langem dazu übergegangen, wo immer möglich statt Festangestellter externe Dienstleister einzusetzen. In kreativen Bereichen ist eine dauerhafte Beschäftigung externer Mitarbeiter schon seit längerem problemlos möglich. Im gewerblichen Bereich waren hingegen einem effektiven Zukauf externer Kräfte durch das restriktive Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) enge Grenzen gesetzt. | ||